Begleitete Umgänge

Begleitete Umgänge sind eine Form der Unterstützung und Förderung von Kontakten zwischen dem Kind oder Jugendlichen und dem umgangsberechtigten Angehörigen.

Es gibt viele verschiedene Gründe, weshalb ein Umgangskontakt begleitet wird. Zum einen können Konflikte der Eltern die Organisation, Moderation und Begleitung der Umgangskontakte notwendig machen. Zum anderen werden Kontakte zwischen Eltern und Kindern begleitet, wenn Eltern Unterstützung beim Kontakt mit ihren Kindern benötigen oder Gutachten über den Umgang zwischen Eltern und Kindern angefertigt werden sollen.

Der Begleitete Umgang kann helfen, Konflikte auf der Elternebene zu verringern. Eltern können im Begleiteten Umgang Hilfe und Anleitung zum altersgerechten Umgang mit ihren Kindern erhalten.

Begleitete Umgänge können im kindgerecht ausgestatteten Raum der menschen.​Kinder in Quickborn, außerhalb der Räumlichkeiten z.B. auf einem Spielplatz oder auch im Jugendamt stattfinden.

Rechtliche Grundlage:

§ 27 SGB VIII

Zielgruppe:

Kinder, Jugendliche und ihre umgangsberechtigen Angehörigen (Eltern, Großeltern, Geschwister)

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